Ein herzliches Willkommen von Werner
Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Website,
als Werner Fertighaus ist es unser Anliegen, jedem Menschen den Zugang zu Informationen über unsere Häuser und Dienstleistungen so einfach und umfassend wie möglich zu gestalten. Wir wissen, dass Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Anforderung ist, sondern vor allem ein Ausdruck von Wertschätzung und Inklusion.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen transparent darlegen, wie wir uns für die digitale Barrierefreiheit unserer Website einsetzen. Wir sind uns bewusst, dass der Weg zu einer vollständig barrierefreien Online-Präsenz ein fortlaufender Prozess ist. Doch wir sind fest entschlossen, unsere Website kontinuierlich zu verbessern, damit alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, unsere Inhalte problemlos nutzen können.
Ihr Feedback ist uns dabei besonders wichtig! Sollten Sie auf unserer Seite auf Hindernisse stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Hinweise helfen uns dabei, unsere Website noch zugänglicher zu machen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Interesse an Werner Fertighaus.
Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung für Werner Fertighaus (Ein Geschäftsbereich der S & B Bau GmbH)
Stand: 30. Juli 2025
Wir sind bemüht, unsere Website [www.werner-fertighaus.com] im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG bzw. Barrierefreiheitsgesetz – BGBl. I Nr. 82/2023) barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1)“ bzw. dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) / Barrierefreiheitsgesetz (BGBl. I Nr. 82/2023) aufgrund der nachstehend angeführten Ausnahmen.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unverhältnismäßige Belastung:
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[Beispielhaft:] Ältere PDF-Dokumente: Einige unserer älteren PDF-Dokumente (z.B. Broschüren vor 2023) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei aufbereitet. Eine nachträgliche Umwandlung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, da der Inhalt nur noch selten abgerufen wird und der Aufwand für die Umgestaltung der Menge der betroffenen Nutzer nicht gerechtfertigt wäre. Neue Dokumente werden barrierefrei erstellt.
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[Beispielhaft:] Komplexe interaktive Elemente: Bestimmte grafische Darstellungen oder Konfiguratoren für Fertighäuser könnten für Nutzer von Screenreadern oder Tastaturnavigation nur eingeschränkt nutzbar sein. Eine vollständige barrierefreie Umsetzung dieser komplexen Funktionalitäten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten. Wir arbeiten jedoch an alternativen Textbeschreibungen oder vereinfachten Darstellungen.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
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[Beispielhaft:] Archivierte Inhalte: Inhalte, die vor dem [Datum des Inkrafttretens der relevanten Barrierefreiheitsvorschriften für Ihre Website, z.B. 23. September 2018 für öffentliche Stellen oder dem Datum der Erstellung der Website, falls sie nicht unter das WZG fällt, aber Sie sich freiwillig daran orientieren] veröffentlicht wurden und die nicht für aktive Verwaltungsprozesse benötigt werden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
3. Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 30. Juli 2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des WZG / Barrierefreiheitsgesetzes wurde auf Basis [Ihre Methode hier einfügen, z.B.: einer Selbstbewertung und manuellen Prüfung der Website-Inhalte durch unser internes Team ODER einer externen Prüfung durch einen spezialisierten Dienstleister (Name des Dienstleisters, falls zutreffend)].
[Optional, falls zutreffend:] Zuletzt überprüft wurden die Inhalte am [Datum der letzten Überprüfung, z.B. 15. Juli 2025].
4. Feedback und Kontakt
Unser Ziel ist es, eine möglichst barrierefreie Website anzubieten. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.
Bitte kontaktieren Sie uns unter:
S & B Bau GmbH (Werner Fertighaus) E-Mail: info@werner-fertighaus.com]
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns bemühen, die gemeldeten Mängel zu beheben.
5. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von zwei Monaten eine Antwort erhalten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einzureichen.
Die Durchsetzungsstelle für Österreich ist:
Schlichtungsstelle für Barrierefreiheit (angesiedelt bei der Österreichischen Datenschutzbehörde) Barichgasse 40-42 1030 Wien Telefon: +43 1 52 166-0 E-Mail: dsb@dsb.gv.at Web: https://www.dsb.gv.at/schlichtungsstelle